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der AbsolventInnen
BISoP/BIfH FAQs - Frequently Asked Questions Absolventenverein BIfH/BISoP Baden bei Wien |
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° Häufig gestellte Fragen |
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Hin und wieder erreichen uns Anfragen berufspolitischer Fragen oder rechtlicher Unklarheiten. Wir bemühen uns dann, diese Fragen an die kompetentesten Fachkräfte mit der Bitte um Beantwortung weiter zu leiten. Nicht im Stich lässt uns dabei auch Frau MR Mag. Dippelreiter, Leiterin der Abt. II/5 im BMBWK, deren Anregung einer FAQ Seite wir gerne aufnehmen und uns für ihre Unterstützung bedanken. |
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Klick auf die gewünschte FAQs: 1. Wie werde ich vom "Erzieher/Erzieherin" zur "Sozialpädagogin/Sozialpädagogen", und was bedeutet das? |
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1. Wie werde ich vonm "Erzieher/Erzieherin" zur "Sozialpädagogin/Sozialpädagogen", und was bedeutet das? Anfrage: ... meine Zeit in Baden liegt ja schon sehr lange zurück und es hat sich in der Ausbildung vieles geändert. So auch die Berufsbezeichnung. Kannst du mir vielleicht sagen, wie, ob, und unter welchen Voraussetzungen (etwaige zusätzliche Prüfungen ... ?) ich meinen "Erzieher" zum "Sozialpädagogen" umändern kann und ob das für das Berufsleben - Weiterbildung auf Uni-Niveau z.B. - etwas ändern würde. Ich habe ja noch die Ausbildung zu Zeiten gemacht, da keine Matura notwendig war. Würde mir die "Aufwertung" den Beginn eines Studiums ermöglichen? ... Antwort: 1) Erzieher versus Sozialpädagoge Mit der Novelle zum Schulorganisationsgesetz im Jahre 1993 (BGBl. Nr. 512/1993) wurden die "Bildungsanstalten für Erzieher" bzw. die "Institute für Heimerziehung" in "Bildungsanstalt für Sozialpädagogik" bzw. "Institut für Sozialpädagogik" umbenannt (zeitgemäßere, modernere Bezeichnung). Diese Umbenennung betraf aber niemals die Berufsbezeichnung, nur die ausbildende Institution: Es gibt bzw. gab keine (offiziell) die Berufsbezeichnung "Sozialpädagoge" im Zeugnis! 2) Befähigungsprüfung versus Diplomprüfung Damit Inhaber/innen der "Befähigungsprüfungszeugnisse" keinen Nachteil befürchten müssen, hat der Gesetzgeber im Zuge der genannten Schulorganisationsgesetznovelle BGBl 766/1996 mit folgender Bestimmung in § 106 vorgesorgt: "(5) Sofern in anderen Rechtsvorschriften auf die "Reife- und Befähigungsprüfung" oder die "Befähigungsprüfung" abgestellt wird, sind diesen Prüfungen die "Reife- und Diplomprüfung" bzw. die "Diplomprüfung" gemäß Abs. 1 bis 3 gleichgestellt." Mit dem Befähigungsprüfungszeugnis haben alle früheren Absolvent/inn/en im Berufsfeld die gleichen Berechtigungen erworben als hätten sie die Ausbildung später abgeschlossen. Das "Umschreiben" des Zeugnisses ist somit nicht vorgesehen. 3) Befähigungsprüfung versus Reifeprüfung Eine Befähigungsprüfung ist jedoch grundsätzlich keine Reifeprüfung. Die Hochschulreife könnte wie folgt erworben werden: -
Externisten- Reife- und Diplomprüfung über die fünfjährige BASOP
Mit freundlichen Grüßen, |
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